Das nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat eine Sonderevaluation der nds. Jugendwerkstätten in Auftrag gegeben. Ziel der Evaluation ist es, mögliche Weiterentwicklungsbedarfe zu identifizieren und die Jugendwerkstätten zukunftsgerecht aufzustellen. Die Erkenntnisse der Evaluation fließen darüber hinaus in die Neuaufstellung der ESF-Förderperiode ab 2028 ein.

Das Ministerium hat ein Begleitgremium für die Evaluation eingerichtet, um die Expertise der Jugendwerkstätten und Verbände nutzen zu können. Der LAK ist Mitglied dieses Gremiums.